Behandlungskosten
Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?
Die Kostenübernahme
Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte erhalten von ihrem Kostenträger eine Teilerstattung der Leistungen. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Hier gibt es große Unterschiede!
Abrechnungsgrundlage ist immer Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Die GebüH entstand 1985. Obgleich die GebüH nun über 25 Jahre alt ist, hat es keine Anpassung der Honorarsätze gegeben! Eine historische Einmaligkeit, die aber auf jeden Fall nicht mehr kostendeckend und wirtschaftlich ist.
Aus diesem Grund weicht die Heilpraktiker-Rechnung von der GebüH ab.
Die Heilpraktikerleistungen sind also, wenn überhaupt, nur zum Teil erstattungsfähig. Das gilt auch für die meisten der verordneten Medikamente.
Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.
Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen die Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag der Naturheilpraxis vollständig, zu 100% für die erbrachte Leistungen, in bar oder durch Überweisung zu begleichen.